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Doppelte Spielberechtigung für Jugendliche/Schüler
Datum: 22.04.10

Mit Beschluss vom 10. April 2010 hat der Deutsche Tischtennis-Bund e.V. (DTTB) eine Änderung des Punktes E 3 der Wettspielordnung (WO) vorgenommen: Kernpunkt ist eine sogenannte Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb und die damit verbundene Möglichkeit, sowohl in einer Mannschaft der Erwachsenen als auch in einer Nachwuchsmannschaft als Stammspieler mitzuwirken. Die entspechenden Gremien des TTVSH befassen sich z.Z. mit der Umsetzung dieses Beschlusses. Im Hinblick auf den Meldetermin 10. Juni 2010 wird das Ergebnis der Umsetzung rechtzeitig den Vereinen über das Onlinesystem TT-Live mitgeteilt.

Etwas weiter ist schon der WTTV, in dem ich ja mittlerweile beheimatet bin.
Hier gibt es folgende Mitteilung (möglicherweise wird die Umsetzung in Schleswig-Holstein ähnlich):
Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb

Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf einen Beschluss des DTTB-undestages vom 10.4.2010 sowie die in der Folge notwendigen Änderungen auf Seiten des WTTV (Sitzung des Beirates am 19.6.2010).
Der Beschluss des DTTB lautet zusammengefasst etwa so:
Jugendliche/Schüler können künftig über zwei Spielberechtigungen verfügen. Die eine bezieht sich auf den Nachwuchsspielbetrieb (Standard), die andere auf Mannschaften der Erwachsenen.
Die Umsetzung seitens des WTTV sieht wie folgt aus (Zustimmung des Beirates am 19.6.2010 vorausgesetzt):
• Die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (vergleichbar mit der Seniorenerklärung nach bisherigem Muster) wird dokumentiert durch die vom Verein aufzubewahrende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und die Einstufung als Stammspieler (!) in eine Mannschaft der Erwachsenen – nach Maßgabe der Spielstärke und nach Genehmigung durch den Staffelleiter.
• Jugendliche/Schüler können auch ohne vorherige Einstufung in der untersten Mannschaft der Erwachsenen des Vereins (in der Rangfolge hinter den bisherigen Stammspielern) mitwirken, wenn sie auf Grund ihrer Spielstärke eindeutig dorthin gehören. Sie gelten in der Folge als nachgemeldete Stammspieler.
• Alle Regelungen, die sich auf die Ersatzgestellung von Jugendspielern in Mannschaften der Erwachsenen beziehen, entfallen. In der Praxis ergeben sich hierdurch folgende Konsequenzen:
• Jeder Jugendspieler, der in Erwachsenenmannschaften mitwirken soll, benötigt künftig vereinsseitig die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
• Eine „mehr oder weniger spontane Ersatzgestellung“ durch Spieler aus Jugendmannschaften, insbesondere in höheren Spielklassen der Erwachsenen, ist ausgeschlossen, wenn der Spieler nicht einer Erwachsenenmannschaft als Stammspieler angehört.
• Es ist möglich, in zwei Mannschaften (eine Mannschaft der Erwachsenen und eine Nachwuchsmannschaft) gleichzeitig gemeldet zu werden und auch dort beliebig oft mitzuwirken, zuzüglich weiterer Einsätze im Rahmen von Ersatzgestellungen.
• Jugendliche/Schüler, die hauptsächlich im Erwachsenenbereich zum Einsatz kommen sollen, können bei Bedarf auch in einer Jugendmannschaft mitwirken, sofern sie dort gemeldet sind.
• Die Durchführung der Spiele um die Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaft der
Jungen/ Mädchen wird künftig neu organsiert. Startberechtigt sind Mannschaften, die aus beliebigen Jugendlichen/Schülern gebildet werden können, ohne Rücksicht auf die Mannschaftskonstellation im Meisterschaftsspielbetrieb. Die Organisation dieser Spiele soll auf Kreisebene beginnen.
• Vereine tun also künftig gut daran, ihre Nachwuchsspieler schon vorab (vor Beginn einer Vor-oder Rückrunde) einer Mannschaft der Erwachsenen zuzuordnen. Dort gelten sie als vollwertige Stammspieler.

Hier noch weitere Anmerkungen und Erklärungen zum vorliegenden Infoblatt zur Erwachsenenspielberechtigung für Jugendliche.
Es ist aber zu berücksichtigen, dass das Ganze im Entwurfsstadium ist und sich durchaus noch ändern kann. Zurzeit gibt es noch ein Problem mit der Begrifflichkeit. Im WTTV (auch WTTV-Teil der WO) wurde unter Jugend immer der gesamte Nachwuchsbereich (also Jungen, Mädchen, Schüler und Schülerinnen) betrachtet. Jetzt spricht der DTTB von Jugendlichen/Schülern für den gleichen Bereich. Hier muss man etwas aufpassen, dass der Begriff Jugend im WTTV-Teil auch die Schüler mit einschließt.
Grundsätzlich ist es so, dass der Erwachsenen-und der Nachwuchsbereich getrennt
zu sehen sind, z. B. beim fünfmaligen Fehlen, aber auch bei der Reihenfolge der Aufstellungen. Es ist ja durchaus möglich, dass sich die Bilanzen im Erwachsenenbereich grundlegend anders entwickeln als im Nachwuchsbereich. Die Regelungen einer Ersatzgestellung aus dem Jugendbereich in den Erwachsenenbereich werden gestrichen. Am besten stellt man sich hilfsweise vor, dass es sich bei dem Spieler A im Jugendbereich und demselben Spieler A im Erwachsenenbereich um zwei unterschiedliche Personen handelt.
Anmerkungen zur Westdeutschen Mannschaftsmeisterschaft: Auf dem außerordentlichen Bundestag des DTTB wurden auch Regelungen beschlossen, die zur Auflösung der Regionalverbände führen können. Für einige DTTB-Veranstaltungen wird es jetzt Vorqualifikationen in insgesamt 8 Regionen geben, wobei der WTTV eine Region ist. Nach den letzten uns bekannten Vorstellungen des DTTB-ugendausschusses wird das bedeuten, dass wir nur noch jeweils einen Teilnehmer zu den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften stellen können. Hier ist aber noch nichts beschlossen. Das würde für uns bedeuten, dass wir auch ein System schaffen können (und wohl aus Zeitgründen auch müssen), wo ggf. Zweite nicht in die nächste Ebene kommen. Wir haben nun das Problem, dass wir Vereine haben, die zur Deutschen Mannschaftsmeisterschaft eine sehr starke Mannschaft stellen könnten, die aber im Ligenspielbetrieb des Nachwuchses keine Mannschaft so platziert haben, dass sie die Qualifikation dazu schaffen könnten. Um nicht ins Hintertreffen gegenüber anderen Verbänden zu kommen, müssen wir eine Regelung schaffen, dass sich diese Vereine auch qualifizieren können. Derzeit ist geplant: Die Sieger der Jugend-Verbandsligen (evtl. auch die Zweiten)
spielen an einem Termin im KO-System einen Verbandsligameister aus. Bei den Mädchen wird das Grundlage für den Verbandsligaplatz bei den Damen werden, bei den Jungen werden wir die Bezirke bitten, ihre evtl. Aufstiegsregelungen in die Herren-Bezirksligen/klassen so anzupassen, dass dies auch hier Grundlage wird. Der Westdeutsche Mannschaftsmeister wird dann im KO-System aus dem jeweiligen Verbandsligameister und je einem Vertreter aus jedem Bezirk ermittelt. Bei den
Schülerinnen und Schülern müsste eine Einbeziehung von Mannschaften aus dem Ligenspielbetrieb ggf. auf Bezirksebene erfolgen, da es keine Verbandsligen gibt. Für die Ausspielung in den Bezirken (und ggf. Kreisen) werden wir nur die Vorgabe geben, dass alle Vereine mit einer theoretisch spielberechtigten Mannschaft teilnehmen können. Die Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaft für Jungen/Mädchen und Schüler(innen) soll wie bei der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft am selben Termin ausgetragen werden. Diese Regelungen zur Westdeutschen Mannschaftsmeisterschaft könnte der WTTV-Jugendausschuss auch
alleine beschließen, wird sie aber natürlich noch mit den Bezirken abstimmen.

Thomas
Suchantke
Sachbearbeiter
Mannschaftssport
WTTV-Jugendausschuss




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