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ESB (Erwachsenen-Spiel-Berechtigung
Datum: 17.04.11

Zur neuen Saison entfallen die Jugendfreigabe und der Jugendersatzspieler (Schnupper).
Stattdessen gibt es die Erwachsenen-Spiel-Berechtigung.
Dies ist im Prinzip eine doppelte Spielberechtigung für Jugendliche und A-Schüler des ältesten Jahrgangs (1994-1997). Sie können sowohl im Jugend/Schülerbereich als auch im Erwachsenenbereich gemeldet werden und werden da quasi wie 2 unterschiedliche Spieler betrachtet. Das heißt, sie können jeweils in einer Mannschaft als Stammspieler gemeldet werden und in allen höheren Mannschaften Ersatz spielen, bis sie sich durch den 4. Ersatzeinsatz in einer Mannschaft dort festspielen.
Der Antrag muss bis zum 10.6. komplett beim Land vorliegen!
Jugendliche/SchülerA ohne ESB dürfen nur im Jugend/Schülerbereich eingesetzt werden.
Der genaue Wortlaut (siehe Jugend-WO unter Satzung/Ordnung):

B 5.1 SPIELBERECHTIGUNGS-REGELUNGEN ZUR TEILNAHME AM
ERWACHSENENSPIELBETRIEB
(ESB) Erwachsenen-Spiel-Berechtigung
B 5.1.1 ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN
Für die Teilnahme von Schülern/Jugendlichen an offiziellen Veranstaltungen
in Herren- und Damenklassen nach A 11/WO, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
sein:
a) Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
(sollte enthalten: Unterschrift beider Elternteile,
gegebenfalls Erklärung „Alleinerziehender
Erziehungsberechtigter“,
Erklärung über Sorge für gesundheitliche Unbedenklichkeit)
b) gültiger Spielberechtigungsnachweis für den beantragenden
Verein,
c) Jugendschutz, Aufsichtsperson
d) Befürwortung des zuständigen Kreisjugendwartes (erfolgt über
das Ligaverwaltungsprogramm).
Seite 21 JO und JWO in Ergänzung zu den EDB des TTVSH zur WO des DTTB Stand 03/2011
B 5.1.2 ALTERSKLASSEN
Die Spielberechtigung für die Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb wird nur
Spielern/innen der Jugend- und „A“ Schülerklasse (letzter Jahrgang) erteilt.
Über Ausnahmen entscheidet der Jugendausschuss im Einzelfall.
B 5.1.3 REGELUNG FÜR MANNSCHAFTSWETTBEWERBE
Der Antrag ist im offiziellen Ligaverwaltungsprogramm des TTVSH zu erstellen,
danach ist er mit allen erforderlichen Unterschriften/Unterlagen an die Geschäftsstelle
des TTV SH zu schicken.
Die Bestätigung/Bearbeitung der Anträge durch die Kreisjugendwarte und durch
den Jugendausschuss des TTVSH erfolgt nur über das Ligaverwaltungsprogramm.
B 5.1.4
Die Genehmigung auf Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb wird vom Vizepräsidenten
Jugendsport erteilt, wenn der Antrag form- und fristgerecht nach
B 5.1.1, B 5.1.2 und nach B 5.1.3 eingereicht worden ist.
Antragsfristen:
Vor- und Rückrunde bis einschl. 10.06. d.J.,
nur für Rückrunde bis einschl. 10.12. d.J.
Bis zu diesen vorgenannten Terminen müssen alle Unterlagen bei der Geschäftsstelle
des TTVSH vorliegen, es gilt der Poststempel. Fällt der 10.06. oder
10.12. auf einen Sonn- oder Feiertag gilt der Poststempel des darauffolgenden
Werktages.
Bei unvollständigen Unterlagen wird keine Freigabe erteilt.
B 5.1.5
Ein Antrag auf Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb gilt jeweils nur für die
laufende Spielzeit. Bei einer Verlängerung um ein Jahr ist ein neuer Antrag
mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
B 5.1.6
Eine Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb wird gestrichen bei
a) Wechsel der Spielberechtigung, beim Wechsel zu den
jeweiligen Wechselterminen ist ein erneuter Antrag
erforderlich
b) begründetem Antrag des Vereins,
Außerdem kann die Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb vom Vizepräsidenten
Jugendsport aus anderen triftigen Gründen jederzeit zurückgezogen werden.
Seite 22 JO und JWO in Ergänzung zu den EDB des TTVSH zur WO des DTTB Stand 03/2011
B 5.1.7 Hinweise zum Erwachsenenspielbetrieb
Die nachfolgenden Punkte sind besonders zu beachten:
D 2.3.6.2/EDB Einstufung in die Spielklassen.
D 2.3.12 /EDB Meldetermine, besondere Richtlinien....
D 15/EDB Mannschaftsaufstellungen.
D 15.6/EDB Sperrvermerke.
Für Schüler / Jugendliche, die aus besonderen Gründen in einer tieferen als
ihrer Spielstärke entsprechenden Mannschaft spielen sollen, können Sperrvermerke
ausgesprochen werden.
D 16/EDB Stammspieler / Stammspieler der Sollstärke.
Jugendliche / Schüler, für die zum ersten Mal eine Spielberechtigung für den
Erwachsenenspielbetrieb beantragt wird gelten als Stammspieler der
Sollstärke.
D 17 /EDB Ersatzspieler.
D 21.2.1 /EDB Spielverlegungen
Veranstaltungen aus dem Jugendbereich, an denen Schüler-/ Jugendliche mit einer
Spielberechtigung für den Erwachsenenbereich teilnehmen/nomimiert worden
sind, gelten nicht als Verlegungsgrund für den Spielbetrieb der
Damen/Herren.
D 22/EDB Spielbereitschaft / Anfangszeiten




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