Datum: 17.04.11 Zur neuen Saison entfallen die Jugendfreigabe und der Jugendersatzspieler (Schnupper).Stattdessen gibt es die Erwachsenen-Spiel-Berechtigung.Dies ist im Prinzip eine doppelte Spielberechtigung für Jugendliche und A-Schüler des ältesten Jahrgangs (1994-1997). Sie können sowohl im Jugend/Schülerbereich als auch im Erwachsenenbereich gemeldet werden und werden da quasi wie 2 unterschiedliche Spieler betrachtet. Das heißt, sie können jeweils in einer Mannschaft als Stammspieler gemeldet werden und in allen höheren Mannschaften Ersatz spielen, bis sie sich durch den 4. Ersatzeinsatz in einer Mannschaft dort festspielen.Der Antrag muss bis zum 10.6. komplett beim Land vorliegen!Jugendliche/SchülerA ohne ESB dürfen nur im Jugend/Schülerbereich eingesetzt werden.Der genaue Wortlaut (siehe Jugend-WO unter Satzung/Ordnung):B 5.1 SPIELBERECHTIGUNGS-REGELUNGEN ZUR TEILNAHME AMERWACHSENENSPIELBETRIEB(ESB) Erwachsenen-Spiel-BerechtigungB 5.1.1 ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGENFür die Teilnahme von Schülern/Jugendlichen an offiziellen Veranstaltungenin Herren- und Damenklassen nach A 11/WO, müssen folgende Voraussetzungen erfülltsein:a) Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,(sollte enthalten: Unterschrift beider Elternteile,gegebenfalls Erklärung „AlleinerziehenderErziehungsberechtigter“,Erklärung über Sorge für gesundheitliche Unbedenklichkeit)b) gültiger Spielberechtigungsnachweis für den beantragendenVerein,c) Jugendschutz, Aufsichtspersond) Befürwortung des zuständigen Kreisjugendwartes (erfolgt überdas Ligaverwaltungsprogramm).Seite 21 JO und JWO in Ergänzung zu den EDB des TTVSH zur WO des DTTB Stand 03/2011B 5.1.2 ALTERSKLASSENDie Spielberechtigung für die Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb wird nurSpielern/innen der Jugend- und „A“ Schülerklasse (letzter Jahrgang) erteilt.Über Ausnahmen entscheidet der Jugendausschuss im Einzelfall.B 5.1.3 REGELUNG FÜR MANNSCHAFTSWETTBEWERBEDer Antrag ist im offiziellen Ligaverwaltungsprogramm des TTVSH zu erstellen,danach ist er mit allen erforderlichen Unterschriften/Unterlagen an die Geschäftsstelledes TTV SH zu schicken.Die Bestätigung/Bearbeitung der Anträge durch die Kreisjugendwarte und durchden Jugendausschuss des TTVSH erfolgt nur über das Ligaverwaltungsprogramm.B 5.1.4Die Genehmigung auf Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb wird vom VizepräsidentenJugendsport erteilt, wenn der Antrag form- und fristgerecht nachB 5.1.1, B 5.1.2 und nach B 5.1.3 eingereicht worden ist.Antragsfristen:Vor- und Rückrunde bis einschl. 10.06. d.J.,nur für Rückrunde bis einschl. 10.12. d.J.Bis zu diesen vorgenannten Terminen müssen alle Unterlagen bei der Geschäftsstelledes TTVSH vorliegen, es gilt der Poststempel. Fällt der 10.06. oder10.12. auf einen Sonn- oder Feiertag gilt der Poststempel des darauffolgendenWerktages.Bei unvollständigen Unterlagen wird keine Freigabe erteilt.B 5.1.5Ein Antrag auf Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb gilt jeweils nur für dielaufende Spielzeit. Bei einer Verlängerung um ein Jahr ist ein neuer Antragmit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.B 5.1.6Eine Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb wird gestrichen beia) Wechsel der Spielberechtigung, beim Wechsel zu denjeweiligen Wechselterminen ist ein erneuter Antragerforderlichb) begründetem Antrag des Vereins,Außerdem kann die Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb vom VizepräsidentenJugendsport aus anderen triftigen Gründen jederzeit zurückgezogen werden.Seite 22 JO und JWO in Ergänzung zu den EDB des TTVSH zur WO des DTTB Stand 03/2011B 5.1.7 Hinweise zum ErwachsenenspielbetriebDie nachfolgenden Punkte sind besonders zu beachten:D 2.3.6.2/EDB Einstufung in die Spielklassen.D 2.3.12 /EDB Meldetermine, besondere Richtlinien....D 15/EDB Mannschaftsaufstellungen.D 15.6/EDB Sperrvermerke.Für Schüler / Jugendliche, die aus besonderen Gründen in einer tieferen alsihrer Spielstärke entsprechenden Mannschaft spielen sollen, können Sperrvermerkeausgesprochen werden.D 16/EDB Stammspieler / Stammspieler der Sollstärke.Jugendliche / Schüler, für die zum ersten Mal eine Spielberechtigung für denErwachsenenspielbetrieb beantragt wird gelten als Stammspieler derSollstärke.D 17 /EDB Ersatzspieler.D 21.2.1 /EDB SpielverlegungenVeranstaltungen aus dem Jugendbereich, an denen Schüler-/ Jugendliche mit einerSpielberechtigung für den Erwachsenenbereich teilnehmen/nomimiert wordensind, gelten nicht als Verlegungsgrund für den Spielbetrieb derDamen/Herren.D 22/EDB Spielbereitschaft / Anfangszeiten |