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Auf- /Abstiegsregelung 11/12
Datum: 12.06.11   Verfasser: Joachim Moritz

Der 1. der Kreisliga steigt in die 2. Bezirksliga A auf
Der 2. der Kreisliga spielt mit dem 2. der Kreisliga Kiel den 3. Aufsteiger zur 2. Bezirksliga A aus.
In die Kreisliga werden von oben herunterkommende Mannschaften aufgenommen. Die Mannschaften bis Platz 7 (über 50 % der gemeldeten Mannschaften) und Platz 1 und 2. der 1. KK haben die Klassenzugehörigkeit sicher. Danach wird die Klasse in folgender Reihenfolge bei freien Plätzen aufgefüllt: KL 8., KL 9., 1.KK 3., KL 10. 1.KK 4. KL 11., 1.KK 5., KL 12. 1.KK 6., KL13, 1.KK 7. 1.KK 8. usw.
Die Sollstärke der Klasse beträgt 11 Mannschaften. Bei einer Gesamtmeldezahl im Kreis zwischen 56 und 60 Mannschaften wird eine 12. Mannschaft als Überhang aufgenommen. Werden 61 und mehr Mannschaften gemeldet, entscheidet der Sportausschuss, ob die 5.KK wieder eingeführt wird.

Absteiger aus der 2.Bezirksliga A (Auflösung einer 6-er Mannschaft) können auf Antrag eine zusätzliche Mannschaft höchstens in die 1.KK melden.

In den Kreisklassen ist die Regelung analog. Von oben herunterkommende Mannschaften und Mannschaften bis Platz 7 in einer 12-er Staffel bzw. Platz 6 in einer 11-er Staffel (über 50 % der gemeldeten Mannschaften) sowie Platz 1 und 2 der unteren Staffel haben einen Platz sicher, danach gilt folgende Reihenfolge zur Auffüllung der Klasse bei freien Plätzen: 7., 8., 9., 3., 10., 4., 11., 5. 12., 6., 7. usw. Die Sollstärke der Klassen beträgt jeweils 11. Bei einer Gesamtmeldezahl im Kreis zwischen 56 und 60 Mannschaften wird in den Klassen von oben herab bei vorhandenem Interesse eine 12. Mannschaft als Überhang aufgenommen.



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