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Auf- und Abstiegsregelung Kreis
Datum: 23.03.23   Verfasser: Joachim Moritz

Bin darauf angesprochen worden, dass keine Auf- und Abstiegspfeile in den Tabellen gesetzt sind. Weiter unten die geltenden Auf- und Abstiegsregelungen. Wichtig ist natürlich, wie viele Mannschaften melden. Bei bis zu 48 Mannschaften Sollte eigentlich die 4. KK entfallen. Alternativ werde ich sonst Spielklassenentwürfe mit 12-er Staffeln sowie 10-er/9-er Staffeln anbieten. Da kann dann beim Kreisverbandstag darüber abgestimmt werden. Die Tendenz scheint eher zu kleineren Staffeln(10-er) zu gehen. Wir können auch darüber abstimmen, ob die Sollzahl der Staffeln von 11 auf zwölf abgesenkt wird.

Auf-/Abstiegsregelung:
Der 1. der Kreisliga steigt in die 2. Bezirksliga A auf
Der 2. der Kreisliga spielt mit dem 2. der Kreisliga Kiel den 3. Aufsteiger zur 2. Bezirksliga A aus.
Der 3. der Kreisliga bestreitet gegen den 3. der KL Kiel ein Spiel zur Festlegung der Nachrückreihenfolge.
In die Kreisliga werden von oben herunterkommende Mannschaften aufgenommen. Die Mannschaften bis Platz 6 (über 50 % der gemeldeten Mannschaften) und Platz 1 und 2. der 1. KK haben die Klassenzugehörigkeit sicher. Danach wird die Klasse in folgender Reihenfolge bei freien Plätzen aufgefüllt: KL 7., KL 8., KL 9., 1.KK 3., KL 10. 1.KK 4. KL 11., 1.KK 5., KL 12. 1.KK 6., KL13, 1.KK 7. 1.KK 8. usw.
Die Sollstärke der Klasse beträgt 11 Mannschaften. Bei einer Gesamtmeldezahl im Kreis ab 67 Mannschaften wird eine 12. Mannschaft von unten herauf als Überhang aufgenommen. Werden bis zu 60 Mannschaften gemeldet entfällt die 5.KK. Bei 61-65 gemeldeten Mannschaften wird in 11-er und 10-er Staffeln gespielt, wobei die höheren Spielklassen mit 11 und die unteren Spielklassen mit 10 Mannschaften besetzt werden.

In den Kreisklassen ist die Regelung analog. Von oben herunterkommende Mannschaften und Mannschaften bis Platz 7 in einer 12-er Staffel bzw. Platz 6 in einer 11-er Staffel (über 50 % der gemeldeten Mannschaften) sowie Platz 1 und 2 der unteren Staffel haben einen Platz sicher, danach gilt folgende Reihenfolge zur Auffüllung der Klasse bei freien Plätzen: 7., 8., 9., 3., 10., 4., 11., 5. 12., 6., 7. usw. Die Sollstärke der Klassen beträgt jeweils 11



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