Die Jahreshauptversammlung beim TV Jahn wird vermutlich nicht erst spontan angesetzt worden sein, was aber nicht bedeutet, dass jedes Vereinsmitglied schon Wochen oder Monate vorher darüber informiert wird.
Ich habe am Freitag Abend (9.3., laut Zeitstempel um 19.23 Uhr) -wie vermutlich alle Teilnehmer der TT-Abteilung- eine mail von unserem Abteilungsleiter bekommen, dass die JHV am 14.3. stattfindet. Diese mail habe ich am nächsten Tag gelesen.
Da ich allerdings nicht wusste, dass dies laut Wettspielordnung ein offizieller Verlegungsgrund ist, habe ich dies bei der Verlegungsanfrage, die ich Sönke am 11.3. geschickt habe, nicht mit aufgeführt.
Es stimmt, dass unsere halbe Mannschaft immer noch grippegeschwächt ist und wir deshalb verlegen wollen.
Als ich von meiner Mannschaft darauf aufmerksam gemacht wurde, dass wir laut WO sogar einen offiziellen Verlegungsgrund haben, habe ich Sönke dies am 12.3.noch nachträglich mitgeteilt und ihm gleichzeitig geschrieben, dass er sich zum Ausweichen einen beliebigen Mittwoch, an dem wir noch kein Spiel haben, aussuchen kann.
Die Tatsache, dass Spieler von uns immer noch an der Grippe erkrankt sind, nimmt dem Passus in der Wettspielordnung aber ja nicht den offiziellen Charakter.
Und da Termine in unserer Halle zur Verfügung stehen, wüsste ich nicht, weshalb wir zum zweiten Mal in dieser Saison in Klausdorf spielen sollten.
Sönkes Vorschlag, das Spiel am 2.4. dort auszutragen, wurde deshalb von mir als "NUR im Notfall akzeptabel" bezeichnet, da wir am 14.3. auf keinen Fall spielen können, wir aber erst einmal die Entscheidung unseres Staffelleiters bezüglich einer offiziellen Neuansetzung abwarten wollen.
MfG Kai Jahnke |